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Überholverbot für Lkw in Belgien völlig unwirksam

ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.
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(lifepr) (Bad Windsheim, 23.01.2008) Kaum in Kraft getreten, wurde das in ganz Belgien seit dem 1. Januar 2008 geltende Überholverbot für Lkw über 3,5 t auf vier-spurigen Autobahnen durch eine Vielzahl an Ausnahmen wieder ausgehöhlt. Das nationale Gesetz sieht vor, dass Überholen auf einigen besonders sicheren Abschnitten lokal erlaubt werden darf, um die Lkw-Kolonnen nicht übermäßig ins Stocken geraten zu lassen. Ein Blick auf die aktuelle Straßenkarte des Königreichs(http://routes.wallonie.be) zeigt allerdings, dass die lokalen Straßenbehörden von ihrem Ausnahmerecht derart häufig Gebrauch machen, dass auf weniger als 10 % der betroffenen Autobahnen tatsächlich ein ausnahmsloses Überholverbot für Lkw gilt. Am Rande der meisten Strecken wurden – neu erfundene – blaue "Erlaubnis-Schilder" montiert, die Überholen entweder ganztägig oder von 19 bis 6 Uhr möglich machen. Mit diesem Schildbürger-Streich tragen die regionalen Behörden einzig zur Verdichtung des Schilderwaldes in Belgien bei. Und der ist der Verkehrssicherheit alles andere als zuträglich.

Ansprechpartner:

Frau Silvia Schöniger
ARCD-Pressestelle
Telefon: +49 (9841) 409-182
Fax: +49 (9841) 409-190

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