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Autobusreisen: EU-Neuregelung bald zum alten Eisen?

ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.
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(lifepr) (Bad Windsheim, 06.12.2007) Ginge es nach den Autobus-Chauffeuren und Reiseunternehmern, hätte die EU nie und nimmer die 12-Tages-Ausnahmeregel aufgehoben. Sie ermöglichte bis April 2007 Fahrern auf internationalen Busrundreisen, an bis zu 12 aufeinander folgenden Tagen hinter dem Lenkrad zu sitzen. Das EU-Parlament forderte nun in einer mehrheitlichen Resolution die EU-Kommission auf, diese Ausnahmeregelung ohne Verzug wieder einzusetzen. Seit 11. April 2007 müssen nämlich Bus-Chauffeure nach EU-Recht gleich Lkw-Fahrern nach sechs Tagen einen kompletten Ruhetag (24 Std.) einlegen. Insgesamt habe die ungeliebte Neuregelung laut internationalem Straßenverkehrsverband (IRU) Busrundreisen um 20 bis 25 % verteuert. Diese Regelung sei weder erforderlich für die Sicherheit, noch wünschenswert für die Fahrgäste, noch sei sie im Sinne des Fahrers, protestierten Gewerbeverbände in ganz Europa. Sie argumentierten, dass die maximal zulässigen Tageslenkzeiten bei derartigen Busrundreisen höchstens während der Hin- und Rückfahrt voll ausgeschöpft würden. Vor Ort wickle der Busfahrer meist nur kurze Stadtrundfahrten oder Transferverkehre ab. Eine Delegation der IRU hat EU-Kommissar Jacques Barrot nun eine Liste mit 20 000 Unterschriften für die Wiedereinführung der 12-Tages-Regel überreicht. Aufgrund der Unterstützung durch das Parlament ist es wahrscheinlich, dass sich auch die Kommission dem Wunsch der Reiseunternehmen beugen wird

Ansprechpartner:

Frau Silvia Schöniger
ARCD-Pressestelle
Telefon: +49 (9841) 409-182
Fax: +49 (9841) 409-190

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