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(lifepr) (Bad Windsheim, 07.07.2011) Seit Oktober 2010 können Behörden Bußgelder für Verkehrsvergehen ab einer Höhe von 70 Euro europaweit eintreiben lassen, doch der Verfolgungseifer ist bislang eher gering: Weniger als 400 Ersuchen um Vollstreckungshilfe gingen seitdem beim in Deutschland zuständigen Bundesamt für Justiz ein. Hauptgrund dürfte sein, dass Halterdaten bisher nur mit hohem Verwaltungsaufwand grenzüberschreitend ermittelt werden können - und sich manche nationale Behörde diese Arbeit gern spart. Das soll sich nun nach dem Willen der EUKommission ändern. Auf deren Vorschlag hin beschloss das EU-Parlament am Mittwoch einen elektronischen Datenaustausch zwischen nationalen Zulassungsbehörden. Gibt der EUMinisterrat wie zu erwarten grünes Licht, müssen alle 27 EU-Staaten innerhalb von zwei Jahren diese Regelung in nationales Recht umsetzen.
Dass Bedarf für einen grenzüberschreitenden Datenaustausch besteht, zeigen Vergleichswerte. Laut Kommission ist es bei einem ausländischen Fahrer dreimal wahrscheinlicher als bei einheimischen Fahrzeuglenkern, dass er gegen Verkehrsregeln verstößt. Fahrer mit ausländischem Führerschein sind zwar im europäischen Schnitt nur zu fünf Prozent am Straßenverkehr beteiligt, stellen aber bei Geschwindigkeitsverstößen 15 Prozent der Ertappten. "Viele Leute glauben offenbar, im Ausland müssten sie sich nicht an die Regeln halten", beklagt EU-Verkehrskommissar Siim Kallas.
Aus Sicht des ARCD verstoßen viele Autofahrer im Ausland oft deshalb gegen Verkehrsregeln, weil sie ihnen fremd sind. Auch der besondere Verfolgungseifer gegen Touristen durch Ordnungshüter in manchen Urlaubsländern beeinflusst die Fallzahlen. Der Club fordert seit Langem einheitliche Vorschriften und Verkehrsschilder, dazu einen gemeinsamen Bußgeldkatalog mit gleichen Tarifen für alle EU-Länder. Eine weitgehende Harmonisierung ist aus Sicht des ARCD die Voraussetzung für eine faire, grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrsvergehen- und zudem ein Beitrag für mehr Verkehrssicherheit bei Auslandsfahrten.
Ansprechpartner:
Frau Silvia Schöniger
ARCD
Telefon: +49 (9841) 409-182
Fax: +49 (9841) 409-190
Zuständigkeitsbereich: Pressestelle
Über ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.: Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto&Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.
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