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Führerscheinentzug kann auch Falschparker treffen

ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.
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(lifepr) (Bad Windsheim, 03.09.2010) Viele Autofahrer verhalten sich beim Parken in gebührenpflichtigen Zonen wie Glücksspieler. Statt ein reguläres Parkticket zu lösen, spekulieren sie darauf, dass das Überwachungspersonal gerade woanders auf Kontrolltour unterwegs oder generell überlastet ist. In einer Art Mischkalkulation rechnen sie sich aus, dass die Kosten für ein Knöllchen immer mal wieder geringer ausfallen können als der "Gewinn" durch Schwarzparken. Dass sich diese Glücksritter verspekulieren können, zeigt ein Fall, über den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins berichtet. Ein Autofahrer hatte nach Mitteilung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) einen Stand von 18 Punkten im Verkehrszentralregister erreicht.

Darauf entzog ihm die Stadt Ludwigshafen die Fahrerlaubnis. Gegen diese sofort vollziehbare Maßnahme erhob der Mann Widerspruch und stellte einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht. Er trug vor, die Punkteabrechnung sei fehlerhaft, weil das mehrfache Parken ohne gültigen Parkschein nicht die Eintragung von Punkten nach sich ziehen könne. Das Gericht sah dies anders und hielt die Entziehung der Fahrerlaubnis für rechtmäßig. Durch Erreichen von 18 Punkten erweise man sich unwiderleglich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Eine Prüfung der im Verkehrszentralregister eingetragenen Entscheidungen durch die Fahrerlaubnisbehörde finde nicht statt. Die Eintragung einer Ordnungswidrigkeit wie im vorliegenden Fall sei rechtens, wenn eine Geldbuße von mindestens 40 Euro festgesetzt wurde.

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Zuständigkeitsbereich: Pressestelle

Über ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.: Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto&Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.

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