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Haushaltführungsschaden: Auch Angehörige haben Anspruch auf Ersatz

ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.
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(lifepr) (Bad Windsheim, 23.07.2010) Das Thema "Haushaltführungsschaden" spielte beim Deutschen Verkehrsgerichtstag im Januar 2010 in Goslar eine wichtige Rolle. Fast ein Drittel der 1600 Teilnehmer nahm an dem entsprechenden Arbeitskreis IV teil. Denn viele Haushaltführungsschäden, die als Folge von Verkehrsunfällen entstehen können, werden von den Versicherten aus Unkenntnis gar nicht geltend gemacht. Dabei ist die Rechtslage klar: Wird eine Person, die ganz oder teilweise einen Haushalt zu führen hat, bei einem Unfall verletzt, steht ihr ein eigener Schadenersatzanspruch zum Geldwert zu. Die Haushaltführung einschließlich der Kindererziehung gilt vor Gericht als ein Beitrag für den Familienunterhalt, der im Rahmen der familiären Arbeitsteilung von einem der Partner erbracht wird. Dies gilt auch dann, wenn die Tätigkeit bis zum Unfall unentgeltlich geleistet wurde, wie dies bei vielen nicht berufstätigen Hausfrauen oder Hausmännern der Fall ist. Die Höhe richtet sich nach der tatsächlich zu leistenden Arbeit im Haushalt und ist von dessen Größe, der dazugehörigen Personenzahl, der Mithilfeverpflichtung anderer Familienangehöriger und davon abhängig, ob der oder die Geschädigte teil- oder vollerwerbstätig ist. Auch nicht direkt von dem Unfall betroffene Angehörige können Ansprüche stellen. Über einen solchen Fall berichten aktuell die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltsvereins (DAV). Bei einem Verkehrsunfall war der Ehemann einer chronisch erkrankten Frau getötet worden. Der Mann hatte bis zu diesem Zeitpunkt den Haushalt des Paares geführt. Nun auf externe Hilfe angewiesen, verklagte die Witwe den Unfallgegner, der die volle Schuld am Unfall trug, auf Schadenersatz. Das Landgericht Nürnberg-Fürth (Az: 2 O 1299/07) folgte der Argumentation der Frau und sprach ihr 40 848 Euro als Ersatz für den Haushaltführungsschaden zu. Dieser Summe liegt ein geschätzter Stundenlohn von acht Euro bei kalkulierten 23 Stunden pro Woche für die Arbeit im Haushalt zugrunde.

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Über ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.: Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto&Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.

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