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(lifepr) (Bad Windsheim, 16.07.2010) Bei den Fahrgastrechten für Busreisende herrscht Uneinigkeit zwischen EU-Rat und EU-Parlament. Einige Mitgliedsstaaten teilen Deutschlands Bedenken gegen eine Stärkung der Kundenrechte, da kleinere und mittelständische Busbetriebe dadurch finanziell überfordert sein könnten und ihre Preise erhöhen müssten. Dies sei nicht im Sinne vieler Fahrgäste, für die der Bus das einzige oder einzig erschwingliche Reisemittel darstellt. Der EU-Abgeordnete Thomas Ulmer (CDU) stimmte gegen den mehrheitlichen Wunsch seiner Parlamentskollegen, Regionalverkehre in den Geltungsbereich der Verordnung einzubeziehen.
Städtischer Busverkehr ist ausgenommen. "Aber gerade in Deutschland bezieht sich der öffentliche Nahverkehr nicht nur auf innerstädtische Verkehre, sondern auch auf Überlandverkehre bis zu 50 Kilometer. Eine Trennung ist nicht nur unpraktikabel, sondern auch bürokratisch", erklärte Ulmer nach der Abstimmung im EU-Parlament am 6. Juli. Das EU-Parlament tritt mehrheitlich für eine Rückerstattung des Fahrpreises (oder eine anderweitige Beförderung) bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden ein und fordert eine Entschädigung in Höhe von maximal 1800 Euro bei Verlust oder Beschädigung des Gepäcks. Verzögert sich die Ankunft des Busses wegen einer Panne, sollten den Fahrgästen - wie bei Bahn, Flugzeug oder Schiff - kostenlose Hilfeleistungen und/oder Schadenersatzansprüche zustehen. Ebenso sollten Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität unentgeltlich Hilfe in Anspruch nehmen können, sofern sie rechtzeitig darum ersuchen. Allerdings würde dies nicht nur eine technische Aufrüstung ältere Busse, sondern auch eine entsprechende Zusatzausbildung der Busfahrer oder begleiter notwendig machen. Busunternehmer befürchten daher zusätzliche finanzielle Belastungen.
Dieses Argument will der Augsburger EU-Abgeordnete Ismail Ertug (SPD) nicht gelten lassen: "Hier wird behauptet, man könne es sich finanziell nicht leisten, schwächeren Menschen in unserer Gesellschaft zu helfen", kritisierte er. Nach Ansicht der SPD-Fraktion dürften gerade Menschen mit Behinderung bei der Nutzung von Busverkehren nicht benachteiligt werden.
Branchenvertreter wehren sich auch gegen das Ansinnen der Parlamentarier, im Fall des Todes von Fahrgästen bei Busunfällen unbegrenzte Entschädigungszahlungen vorzusehen und unabhängig von der Schuldfrage Vorauszahlungen voraussehen. Laut Ulmer sollte der Gesetzgeber Unternehmen nicht für Vorfälle im Straßenverkehr haftbar machen, die möglicherweise nicht in ihrem Einflussbereich liegen oder nicht von ihnen verschuldet wurden. Nun liegt es in den Händen des belgischen Vorsitzes, im Vermittlungsverfahren einen Kompromiss aus zuhandeln. Anderenfalls blieben Busreisende die einzigen Fahrgäste ohne verbriefte EURechte.
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