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Neue Rechte für Schiffsreisende gelten ab 2012

ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.
ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.

(lifepr) (Bad Windsheim, 16.07.2010) Was für Bahn- und Flugreisende heute schon (fast) eine Selbstverständlichkeit ist, soll ab 2012 auch für Schiffsreisende gelten. Eine von EU-Parlament und EU-Rat am 6. Juli verabschiedete Verordnung sieht Entschädigungen bei Verspätungen von Schiffen sowie kostenlose Hilfestellung für behinderte oder weniger mobile Fahrgäste vor. Wenn sich die Schiffsabfahrt um mehr als 90 Minuten verzögert oder annulliert wird, hat der Fahrgast Anspruch auf eine anderweitige Beförderung, um ans Reiseziel zu gelangen. Er kann sich aber auch für die Rückerstattung des Fahrpreises entscheiden. Nur in Fällen, in denen die Schiffsgesellschaft nachweisen kann, dass die Verspätung durch widrige Witterungsverhältnisse oder außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, sind keine Zusatzleistungen vorgesehen, sehr wohl jedoch die Ticket-Rückerstattung. Den Fahrgästen sind außerdem kostenlos Imbisse oder Erfrischungen anzubieten. Unabhängig davon, ob die Fahrgäste sich für oder gegen den Antritt der Reise entscheiden, stehen ihnen ab einer gewissen Verspätungsdauer Entschädigungen von mindestens 25 Prozent des Fahrpreises zu. Davon betroffen sind Reisen von bis zu 4 Stunden (fahrplanmäßiger) Dauer, die bei Ankunft mindestens eine Stunde verspätet sind. Bei 4 bis 8 Stunden dauernden Reisen entsteht Anspruch auf Entschädigung bei einer verspäteten Ankunft von mindestens 2 Stunden. Bei längeren Reisen können Fahrgäste bei Verspätungen ab 3 Stunden (Reisezeit zwischen 8 und 24 Stunden) und 4 Stunden (Reisen über 24 Std.) Entschädigungszahlungen fordern. Sollte die Verspätung doppelt so hoch sein wie die genannten Mindestzeiten, beträgt die Entschädigung 50 Prozent des Fahrpreises und muss auf Wunsch des Fahrgastes bar ausgezahlt werden. Zusätzlich werden Fahrgästen, die zu einem Aufenthalt von ein oder mehreren Nächten an ihrem Abfahrtsort gezwungen sind, Übernachtungskosten von maximal 80 Euro bei bis zu drei Nächten zugestanden.

Ansprechpartner:

Frau Silvia Schöniger
ARCD
Telefon: +49 (9841) 409-182
Fax: +49 (9841) 409-190
Zuständigkeitsbereich: Pressestelle

Auto- und Reiseclub Deutschland
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Über ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.: Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto&Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.

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