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(lifepr) (Bad Windsheim, 10.06.2010) "Schlichten statt streiten" lautet das Arbeitsmotto für den Versicherungs-Ombudsmann. Er prüft auf Antrag kostenlos Ansprüche von Versicherten gegen Versicherungen und Versicherungsmittler und kann bis zu einem Beschwerdewert von 5000 Euro zur Leistung verpflichten. Darüber hinaus gibt er bis zu einem Streitwert von 80 000 Euro den Beteiligten eine Empfehlung zur Streitbeilegung. Die Versicherten sind aber nicht an seine Entscheidungen gebunden und können auch ordentliche Gerichte anrufen. Pünktlich zum 1.Juni legte der derzeit amtierende Schlichter Prof. Dr. Günter Hirsch in Berlin jetzt seine Jahresbilanz für 2009 vor. Danach sank die Zahl der in 2009 insgesamt eingegangenen Beschwerden gegenüber dem Vorjahr um 3,7 Prozent auf 18 145 Fälle. Die Beschwerden zur Kraftfahrtversicherung machten 9,2 Prozent aller zulässigen Streitfälle aus. Auf die Kfz- Haftpflichtversicherung entfielen 5,6 Prozent aller Beschwerden, auf die Kaskoversicherung 3,6 Prozent. Wie in den Vorjahren lag der Schwerpunkt der Beschwerden bei den Einstufungen in die Kfz-Schadensklassen. Weitere strittige Themen waren Regressforderungen des Versicherers nach einer Unfallflucht oder Trunkenheitsfahrt, Diebstahlfälle in der Fahrzeugversicherung und glaubhafte Nachweise bei Sturm-, Hagel- oder Wildschäden. Zu Gunsten der beschwerdeführenden Verbraucher gingen 32,5 Prozent der Schlichtungsverfahren bei der Haftpflicht- und 24,1 Prozent bei der Kaskoversicherung aus. Bei der Vorlage seines Berichts gab Prof. Hirsch, früherer Präsident des Bundesgerichtshofes (BGH), den Versicherungsnehmern einige Empfehlungen. So stünden die Chancen auf Entschädigung ziemlich schlecht, wenn wertvolle Gegenstände im Auto zurückgelassen werden und Gepäck auch nur kurzfristig unbeaufsichtigt bleibt. Chronisch Kranken empfiehlt Hirsch, sich schon zum Zeitpunkt der Buchung von einem Arzt bestätigen zu lassen, dass ein Reiseantritt aus gegenwärtiger Sicht gesundheitlich unbedenklich sei. Dies könne bei nachträglicher Verschlechterung des Krankheitsverlaufs helfen, den Risikoschutz in der Reiserücktrittsversicherung zu erhalten. Allgemein empfiehlt der Ombudsmann allen Verbrauchern, vor der Vertragsunterschrift das vorgeschriebene und ausgefüllte Beratungsprotokoll ganz genau zu lesen. Es sei im Nachhinein sehr schwierig, Informationen und Zusagen aus dem Beratungsgespräch zu beweisen, wenn sie nicht ausdrücklich im Protokoll festgehalten sind. Unter www.versicherungsombudsmann.de gibt es im Internet ausführliche Informationen zur Arbeitsweise des Ombudsmannes.
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