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(lifepr) (Bad Windsheim, 10.06.2010) Ähnlich wie Bahn- und Flugreisende sollen in Zukunft auch Busund Schiffsreisende bei Ausfall der Fahrt oder Überfahrt sowie bei überlangen Wartezeiten entschädigt werden. Der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments hat die diesbezüglichen Verordnungsvorschläge der Kommission Ende Mai "nachgebessert" und in zweiter Lesung angenommen. Nun muss noch eine Einigung mit dem Verkehrsministerrat erzielt werden, damit dieser letzte Teil der EU-Passagierrechte in Kraft treten kann. Der derzeitige Entwurf sieht vor, dass Fahrgäste nach mehr als zwei Stunden Verspätung auf Wunsch auf die Busfahrt verzichten dürfen und neben dem Ticketpreis auch eine Entschädigung von zusätzlich 50 Prozent des Ticketpreises erhalten. Wer lieber wartet, sollte vom Unternehmen mit Speis und Trank versorgt werden und hat Anspruch auf eine nächtliche Unterbringung, so dies notwendig wird. Bei Schiffsfahrten sollen eine Ticketerstattung oder oben genannte Assistenzleistungen schon nach 90 Minuten Verspätung in Anspruch genommen werden können. Dieses Anrecht auf Entschädigung kommt jedoch nur dann zum Tragen, wenn die Verspätung aufgrund eines technischen Versagens oder aus Verschulden des Transportunternehmens zu Stande gekommen ist. Überdies stehen Opfern bei einem eventuellen Unfall unmittelbare Hilfestellung sowie schnelle Entschädigungszahlungen zu. Auch für den heilen Transport der Gepäckstücke sollen die Transportunternehmen künftig bis zu einer Höhe von 1800 Euro haften. Besonders wichtig war den EU-Abgeordneten, behinderten oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen Busund Schiffsreisen zu ermöglichen. Nach entsprechender Anmeldung des Passagiers mindestens 48 Stunden vor der Abreise müssten Bus- und Schiffsunternehmen jetzt für nötige Hilfestellung sorgen. Dies wiederum setzt ein Minimum an Ausbildung des Personals an Busbahnhöfen, in Häfen und an Bord der Transportmittel voraus. Sollte das Unternehmen keine angemessene Assistenzleistung bieten können, wünschen die EU-Abgeordneten, dass eine vom Reisenden gewählte Begleitperson gratis mitfahren dürfe. Der EUVerkehrsministerrat hat in der Vergangenheit Einschränkungen des Anwendungsbereichs der Verordnung gefordert. Vor allem kleinere Unternehmen sollten nicht übermäßigen finanziellen Belastungen ausgesetzt werden. Deutschland trat dafür ein, regionale Busverkehre - gleich städtischen Busverkehren - aus der Verordnung auszunehmen. Auch sollten Fahrgastrechte nur für Schiffe mit einer Mindestanzahl von 36 Passagierplätzen gelten. Der Parlamentsentwurf jedoch schließt Boote ab 12 Passagierplätzen und Fahrten ab 500 Metern ein.
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