zurück zur Übersicht

(lifepr) (Bad Windsheim, 27.05.2010) Bis Anfang Juli haben die Verkehrsminister der EU-Mitgliedsstaaten Zeit, um der Europäischen Kommission in Sachen Monstertrucks Rede und Antwort zu stehen.
In Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des Berliner EU-Abgeordneten der Grünen, Michael Cramer, hatte EU-Verkehrskommissar Siim Kallas schon Mitte März deutlich gemacht, dass derzeitiges EU-Recht die grenzüberschreitende Nutzung von Lkw nicht zulasse, die die in Richtlinie 96/53/EG genannten Höchstgewichte und -abmessungen überschreiten. Die Kommission geht somit erstmals Meldungen von grenzüberschreitenden Versuchsfahrten mit überlangen Lkw unter anderem zwischen Deutschland und Dänemark nach. Am 5. Mai hat sie ein diesbezügliches offizielles Schreiben an alle EU-Mitgliedsstaaten gerichtet. Darin werden die Verkehrsministerien aufgefordert, Auskunft über die aktuelle Umsetzung und Einhaltung der Richtlinie zu geben. Wie Kallas in seinem Antwortschreiben an Cramer eingestehen musste, war die Kommission bis Mitte März von keinem Mitgliedsstaat über derlei grenzüberschreitende Versuchsfahrten informiert worden. Laut Richtlinie müssen Mitgliedsstaaten jedoch Ausnahmegenehmigungen bei Überschreitung der festgelegten Gewichte und Abmessungen in Brüssel melden. "Wird dieser grenzüberschreitende Einsatz bestätigt und werden die Behörden der Mitgliedsstaaten nicht eingreifen, um diesen zu unterbinden, wird die Kommission gegen diese Mitgliedsstaaten ein Verfahren wegen Verstoßes gegen die Richtlinie einleiten", hieß es weiter in der Beantwortung von Cramers Anfrage. Die Kommission werde jeden Verstoß gegen die Bestimmungen der Richtlinie verfolgen, versprach der EU-Verkehrskommissar. Unabhängig von der korrekten Anwendung geltenden EU-Rechts hat die EU-Kommission weitere Studien zu Nutzen und Folgen einer eventuellen Revision der Richtlinie über Höchstabmessungen und -gewichte von Lkw im grenzüberschreitenden Verkehr in Auftrag gegeben. Sie sollen 2011 abgeschlossen werden. Bisherige Studien von TM Leuven haben den wirtschaftlichen Vorteil von Megatrucks für das Straßentransportgewerbe hervorgehoben. Die Autoren seien jedoch von unvollständigen Vorbedingungen ausgegangen und dies hätte neue Untersuchungen notwendig gemacht, wie der ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland aus Kommissionskreisen erfahren hat. Es sollen nun Auswirkungen auf den intermodalen Wettbewerb, die Sicherheit im Straßenverkehr, die Infrastruktur, die Umwelt, die gesamte soziale Dimension sowie die europäische Wirtschaft im Allgemeinen sorgfältig geprüft werden. Die Kommission werde bis zum Vorliegen der neuen Ergebnisse und des anschließenden Konsultationsprozesses von ihrer bisherigen Haltung nicht abrücken, versicherte ein Sprecher des EU-Verkehrskommissars.
ARCD
Ansprechpartner:
Frau Silvia Schöniger
ARCD
Telefon: +49 (9841) 409-182
Fax: +49 (9841) 409-190
Zuständigkeitsbereich: Pressestelle
Über ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.: Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto&Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.
(534 kB) |
zurück zur Übersicht