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(lifepr) (Bad Windsheim, 20.05.2010) Mit deutlicher Mehrheit verabschiedete das Plenum des EU-Parlaments eine Forderung nach einer EU-weiten Vereinheitlichung der Sanktionen bei Verstößen von Berufsfahrern gegen die Lenk- und Ruhezeitenordnung. "Schon in der Einordnung der Straftaten unterscheiden sich die Mitgliedsstaaten: Verstöße, die in einem EULand als schwer eingestuft werden, fallen in einem anderen unter die Kategorie 'geringfügig'", kritisierte der deutsche EU-Abgeordnete Werner Kuhn (EVP/CDU) die derzeitige Praxis. Das Spektrum der Höchstsätze national festgesetzter Strafen und Bußgelder reicht heute von 58,23 Euro in Malta bis zu 5000 Euro, die in Deutschland oder Österreich bei besonders schweren Verstößen verhängt werden.
"Mangelnde Straßenverkehrssicherheit kostet jedoch in allen Mitgliedsstaaten gleich viel, nämlich Menschenleben", brachte es die parlamentarische Berichterstatterin Hella Ranner (EVP) auf den Punkt. Nur eine europaweite Koordinierung bei den Kontrollen und eine einheitliche Kategorisierung der einzelnen Verstöße gegen die Sozialvorschriften könnten laut Ranner Europas Straßen sicherer machen. Das Plenum schloss sich ihrer Forderung nach Einrichtung einer EU-Koordinierungsstelle an, die auf eine korrekte Umsetzung der EU-Vorschriften in den Mitgliedsländern achten sollte. Diese könnte die Vorstufe zur Gründung einer EU-Straßenverkehrsagentur sein, die von vielen EUAbgeordneten nach dem Vorbild existierender Agenturen für Bahn, Schiff- und Luftfahrt gefordert wird.
Zugleich verwies Ranner in ihrem Bericht auf den akuten Mangel an sicheren Parkplätzen: "Wenn Ruhezeiten vorgeschrieben werden, dann muss es auch möglich sein, diese einzuhalten." Zumindest entlang der transeuropäischen Verkehrsnetze sollten die Mitgliedsländer für eine ausreichende Anzahl sicherer Parkplätze sorgen. Auf die lange Bank geschoben wurde indes der umstrittene Bericht des EP-Sozialausschusses. Eine knappe Mehrheit der Ausschuss-Abgeordneten will selbstständigen Lkw-Fahrern die gleichen Arbeitszeitbeschränkungen wie angestellten Lkw-Fahrern auferlegen.
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