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Verbände: Radfahrer sind auf der Straße sicherer als auf Radwegen

ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.
ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.

(lifepr) (Bad Windsheim, 12.05.2010) Auf gemeinsamen Radfahr- und Fußwegen kommt es häufig zu Konflikten zwischen Fußgängern und Radfahrern. Fußgänger würden von Radfahrern "bedrängt und gefährdet", räumt der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) in einer Mitteilung selbst ein. Es gelte aber auch: Radfahrer kommen auf engen Wegen nicht zügig voran und sind besonders an Ein- und Ausfahrten sowie durch nach rechts abbiegende oder kreuzende Kraftfahrzeuge gefährdet. Gemeinsam mit dem Fachverband Fußverkehr Deutschland (FUSS e.V.) fordert der ADFC mehr Markierungen von Radfahr- und Schutzstreifen sowie geringere Höchstgeschwindigkeiten für Kraftfahrzeuge auch auf Hauptstraßen. "Hier ist der Radfahrer im Blickfeld der Autofahrer und weniger gefährdet, als wenn er versteckt hinter parkenden Autos oder Büschen unterwegs ist", so der ADFCBundesvorsitzende Karsten Hübner. Deshalb sollten vorhandene Benutzungspflichten von Radwegen auf Gehwegflächen aufgehoben werden. Es gebe gute Erfahrungen mit dem Radverkehr auf der Straße. Laut einer Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ist die Akzeptanz der verschiedenen Radverkehrsführungen bei Radlern durchwegs sehr hoch. Etwa 90 Prozent von ihnen nutzen unabhängig von einer etwaigen Benutzungspflicht Radwege oder vorhandene Schutzstreifen auf der Straße. Auf Strecken mit vorgeschriebenen Radwegen beträgt der Anteil der regelwidrig auf der Fahrbahn rollenden Radfahrer laut BASt-Untersuchung nur zwei Prozent, auf Straßen mit nicht benutzungspflichtigen Radwegen rund vier Prozent. Die mittlere Unfallrate liegt bei getrennten Radwegen etwas höher als bei Straßen mit Radwegen oder Schutzstreifen. Eine generelle Vorliebe für einen bestimmten Typ von Radverkehrswegen konnte die BASt-Untersuchung nicht herausfinden. In einem neueren Urteil (Az: BayVGH 11 B 08.186) hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Rechte der Radfahrer als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer gestärkt. Laut Entscheid dürfen Radfahrer im Regelfall auf der Fahrbahn fahren. Städte und Gemeinden können nur in Ausnahmefällen Radwege als benutzungspflichtig kennzeichnen. Dieses Urteil hat zwar nur für Bayern Gültigkeit, es besitzt aber Signalwirkung auch für andere Bundesländer.

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ARCD
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Zuständigkeitsbereich: Pressestelle

Über ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.: Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto&Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.

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