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Fluggäste haben auch bei Naturkatastrophen Recht auf Hilfestellung

ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.
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(lifepr) (Bad Windsheim, 29.04.2010) Nicht allen Fluglinien war es während der Luftraumsperre aufgrund des Vulkanausbruchs auf Island gelungen, ihre Fluggäste adäquat zu versorgen und unterzubringen.So schreiben es jedoch die seit 2005 geltenden EU-Fluggastrechte vor. Da die Fluglinien kein Verschulden an Verspätungen und Flugausfällen trifft, sind keine zusätzlichen Entschädigungszahlungen fällig. Passagiere hätten jedoch das Anrecht auf Rückzahlung des gesamten Ticketpreises, wenn sie von sich aus auf alternative Transportangebote verzichtet hätten. Auch der Rest der Fluggastrechte - transparente Information, die Möglichkeit zu telefonieren, Nahrung und Unterkunft - müssten jederzeit aufrechterhalten werden. Dies hat die EUKommission wiederholt in den letzten Tagen klargemacht. "Wir werden noch stärker als bisher auf die Durchsetzung der Fluggastrechte achten", so EU-Verkehrskommissar Siim Kallas. Gerüchten zufolge wollen sich einige Low-Cost-Airlines aus ihrer Verantwortung stehlen und Assistenzleistungen nur bis zur Höhe des Flugpreises übernehmen. Laut Kallas wäre dies unstatthaft: "Keine Fluglinie darf sich einen Wettbewerbsvorteil dadurch verschaffen, dass sie Fluggastrechte nicht einhält." Sollten Fluggäste mit ihren Beschwerden oder "angemessenen" Regressforderungen bei der Fluglinie abblitzen, so können sie sich an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) (fluggastrechte@lba.de) wenden. Ein Beschwerdeformular ist unter http://ec.europa.eu/... zu finden.

Ansprechpartner:

Frau Silvia Schöniger
ARCD
Telefon: +49 (9841) 409-182
Fax: +49 (9841) 409-190
Zuständigkeitsbereich: Pressestelle

Über ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.: Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto&Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.

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