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Verkehrsvergehen in Europa werden künftig grenzüberschreitend verfolgt

ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.
ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.

(lifepr) (Bad Windsheim, 11.02.2010) Spätestens ab 1. Oktober 2010 soll das Bonner Bundesamt für Justiz auch ausländische Geldstrafen und Bußgelder oberhalb einer "Schallgrenze" von 70 Euro vollstrecken, wie der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) von einem Regierungssprecher erfuhr. Das Bundeskabinett beschloss am 13. Januar einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Umsetzung eines Rahmenabkommens der Europäischen Union. Mit Ausnahme von Luxemburg haben alle EU-Länder zugestimmt, die EU-Richtlinie national umzusetzen.

Deutschland und Österreich wenden ein gegenseitiges Vollstreckungsabkommen bereits an. Da die eingetriebenen Bußgelder im Land verbleiben, rechnet das Bundesfinanzministerium mit etwa 10 Mio. Euro zusätzlichen Einnahmen pro Jahr. Für Ungerechtigkeiten sorgen die unterschiedlichen "Tarife" für Verkehrsdelikte in den einzelnen Ländern. Bei Parkvergehen sind in Deutschland höchstens 35 Euro Bußgeld fällig, in den Niederlanden können es mehr als 70 Euro sein. Andere europäische Länder wie Belgien, die Schweiz und Finnland setzen Geldbußen nach der Höhe des Einkommens fest, sodass Verkehrsverstöße für deutsche Gutverdiener dort deutlich teurer sind als in ihrem Heimatland.

Auch bei der Frage, wer belangt werden kann, gibt es Unterschiede. In Deutschland ist die Halterhaftung derzeit ausgeschlossen, in vielen europäischen Ländern hingegen wird sie praktiziert, wenn der Fahrzeuglenker nicht zu ermitteln ist. Eine Benachteiligung deutscher Autofahrer sehen Verkehrsexperten auch in der deutschen Praxis, zusätzlich zu Geldbußen Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister zu vergeben. Ausländische Verkehrssünder auf Deutschlands Straßen kommen hingegen ohne solche Sanktionen davon. Glück haben könnten dafür deutsche Temposünder im Ausland: Viele Radaranlagen blitzen dort nur die Rückseite eines Fahrzeugs. Zur Strafverfolgung wird in Deutschland aber ein deutlich erkennbares Radarfoto der Frontseite mit dem gut erkennbaren Fahrer gefordert. Einspruchsverfahren hätten somit Aussicht auf Erfolg.

Ansprechpartner:

Frau Silvia Schöniger
ARCD-Pressestelle
Telefon: +49 (9841) 409-182
Fax: +49 (9841) 409-190

Über ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.: Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto&Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.

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