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Schweinegrippe: EU-Kommission steht zur individuellen Reisefreiheit

ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.
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(lifepr) (Bad Windsheim, 24.09.2009) (ARCD) - Symptome oder der Verdacht auf eine Schweinegrippeinfektion (H1N1) dürfen nicht als Vorwand verwendet werden, um Reisende von Flügen oder www.arcd.de Presse-Information Auto- und Reiseclub Deutschland 91427 Bad Windsheim Telefon 0 98 41/4 09-182 presse@arcd.de www.arcd.de/presse Bahnfahrten auszuschließen. Dies hielt die Generaldirektion für Gesundheit der EUKommission in einer Stellungnahme zur Reisefreiheit trotz drohender Schweinegrippe- Pandemie fest. "Länder sollen keine Maßnahmen setzen, die die Reisefreiheit zwischen EUMitgliedsstaaten einschränken." Es bestehe allein die Empfehlung an Urlauber und Geschäftsreisende, die Grippesymptome aufweisen, ihre Abfahrt zu verschieben und in den eigenen vier Wänden zu bleiben. Dies gelte auch für Reisende, bei denen Symptome während einer Auslandsreise auftreten. Es sei jedoch nicht zulässig, sie an der Heimreise zu hindern, wenn sie dies wünschen und sich Sicherheitsmaßnahmen, wie dem Tragen eines Mundschutzes, nicht widersetzen.

Ansprechpartner:

Frau Silvia Schöniger
ARCD-Pressestelle
Telefon: +49 (9841) 409-182
Fax: +49 (9841) 409-190

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