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(lifepr) (Bad Windsheim, 10.09.2009) Zehntausende von Fluggästen, die bei der Billig-Fluglinie SkyEurope Flüge gebucht hatten, blieben in den vergangenen Wochen nach dem endgültigen Konkurs der Fluglinie auf dem Boden und konnten nur zum Teil Regressforderungen stellen: und zwar jene Urlauber, die ihre SkyEurope-Flüge im Rahmen eines Reisepakets bestellt hatten oder ihre Order via Kreditkarte noch schnell rückgängig machen konnten. Denn die europäischen Fluggastrechte sehen im Fall eines Konkurses der Fluglinie keinen spezifischen Konsumentenschutz vor. Das wollen der EU-Kommissar für Verkehr, Antonio Tajani, und seine bulgarische Kollegin Meglena Kuneva (Konsumentenschutz) nun nachholen. Sie führen mit den europäischen Fluglinien derzeit Gespräche mit dem Ziel der Einrichtung eines von den Fluglinien zu finanzierenden Garantiefonds, um im Fall eines Konkurses den Fluggästen zumindest die Ticketkosten zu erstatten oder gestrandeten Urlaubern die Heimreise zu ermöglichen. An einer derartigen Regelung wären auch Reiseveranstalter und -büros interessiert, die ihren Kunden gegenüber haften. ARCD
Ansprechpartner:
Frau Silvia Schöniger
ARCD-Pressestelle
Telefon: +49 (9841) 409-182
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