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(lifepr) (Bad Windsheim, 13.08.2009) Fahrer, die bereits wegen Alkohol am Steuer aufgefallen sind, können in Zukunft dazu verpflichtet werden, Zündsperren mit Alko-Tests in ihr Fahrzeug einzubauen. Sollte das Gerät beim Fahrer mehr als 0,22 mg Alkohol pro 1 l ausgeatmeter Luft messen, kann das Fahrzeug nicht gestartet werden. Die Verpflichtung zur Nachrüstung des eigenen Fahrzeugs kann vom Richter zusätzlich zu den üblichen Sanktionen verhängt werden. Die damit verbunden Kosten gehen zu Lasten des Fahrers. Nach erfolgreichen Tests von Zündsperren im Rahmen von Rehabilitierungsprogrammen für Fahrer mit Alkoholproblemen hat das belgische Parlament eine entsprechende gesetzliche Verankerung vor der Sommerpause verabschiedet. Ähnliche legislative Vorgaben sind laut Auskunft des ETSC (Europäischer Verkehrssicherheitsrat) derzeit in Frankreich, Finnland, Schweden und den Niederlanden in Vorbereitung. In Frankreich müssen neue Schulbusse ab September mit Alko-Locks ausgestattet sein. Alkohol ist bei rund einem Viertel aller tödlichen Unfälle im Spiel. Bei der diesjährigen Sommerkampagne der TISPOL (Netzwerk europäischer Straßenverkehrspolizei) wurden innerhalb einer Woche 690 383 Fahrer in der EU Alkoholtests unterzogen. Rund 1,66 Prozent (11 448) der kontrollierten Fahrer wiesen Alkohol-Werte über dem jeweiligen gesetzlichen Limit auf.
Ansprechpartner:
Frau Silvia Schöniger
ARCD-Pressestelle
Telefon: +49 (9841) 409-182
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