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(lifepr) (Bad Windsheim, 13.08.2009) Die Straßenverkehrsordnung fällt nicht in die Kompetenz der Europäischen Union und weist von Land zu Land oft erhebliche Differenzen auf. Erstmals ist die EU-Kommission bemüht, Reisenden einen Überblick über die 27 nationalen Regelungen in den wichtigsten Bereichen der StVO zu verschaffen. Auf der Webseite http://ec.europa.eu/... finden sich nach Ländern geordnet Angaben zu Geschwindigkeitsbeschränkungen, Alkohollimits, Taglicht und Pflicht-Ausrüstung von Fahrzeug (Warnwesten, Feuerlöscher, Handapotheke, aber auch spezifischer Bereifung). Ebenso sind besondere Vorkehrungen für Radfahrer (Helm- oder Warnwestenpflicht) vermerkt.
Ansprechpartner:
Frau Silvia Schöniger
ARCD-Pressestelle
Telefon: +49 (9841) 409-182
Fax: +49 (9841) 409-190
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