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(lifepr) (Bad Windsheim, 13.08.2009) Antonio Tajani, EU-Kommissar für Verkehr, nutzte die Urlaubszeit, um Reisenden in Europa einige Grundregeln in Erinnerung zu rufen und Tipps zur besseren Wahrnehmung ihrer Rechte in einem "grenzenlosen" Europa zu geben. An oberster Stelle rangiert die mehrsprachige europäische Notfallnummer 112, die in allen Ländern gleichermaßen gratis verfügbar ist und Vorteile bietet, wenn man die Landessprache nicht beherrscht. Tajani warnt vor alkoholisierten oder unter Drogen stehenden Verkehrsteilnehmern, die für ein Viertel aller Verkehrsunfälle verantwortlich sind. Wer mit dem Flugzeug außerhalb der EU verreist, ist gut beraten, die "Schwarze Liste" (http://ec.europa.eu/...) der EUKommission zu konsultieren, bevor er seine Tickets bestellt. Bei Internet-Käufen von Komplett- Reiseangeboten oder Einzelflügen sei darauf zu achten, dass Leistungen und Preis klar auf den elektronischen Tickets ausgewiesen sind. Nach wie vor Geltung hat bei Flugreisen die 100 ml-Regel für Behälter mit Flüssigkeiten im Handgepäck, die in einer durchsichtigen Plastiktüte transportiert werden müssen. Insgesamt darf auf diesem Weg maximal 1 l mit an Bord genommen werden. Für nächstes Jahr hat Tajani Erleichterungen versprochen: Die EU-Kommission plant die für Flughäfen wie Reisende gleichermaßen beschwerliche Sicherheitsmaßnahme durch den Einsatz von Detektoren für explosive Flüssigkeit unnötig werden zu lassen. Bei massiver Verspätung oder Überbuchung von Flügen können Passagiere mit Bezug auf die "EU Passagiersrechte" (ec.europa.eu/transport/passengers/air/air_en.htm) Kompensationszahlungen fordern; behinderte Passagiere wiederum haben Anspruch auf Unterstützung an Flughäfen und im Flugzeug, wenn sie den Bedarf der Fluglinie rechtzeitig melden. Passagiere, die im Verdacht stehen, Träger des Grippe-Virus A/H1N1 zu sein, dürfen nur dann von Flügen ausgeschlossen werden, wenn ein diesbezüglicher Beschluss der Gesundheitsbehörden vorliegt. Anderenfalls ist die Fluggesellschaft zu Entschädigungszahlungen verpflichtet. Beschädigtes Gepäck ist der jeweiligen Fluglinie binnen Wochenfrist zu melden, um Entschädigungsforderungen geltend machen zu können; bei Verlust des Gepäcks stehen dem Passagier bis zu 1100 Euro Schadenersatz zu. Für Auskünfte zu Passagiersrechten steht die EU-Infonummer 00800 67891011 überall gratis zur Verfügung.
Ansprechpartner:
Frau Silvia Schöniger
ARCD-Pressestelle
Telefon: +49 (9841) 409-182
Fax: +49 (9841) 409-190
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