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Bundesrat erlaubt Hightec-Roller Segway auf Radwegen

ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.
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(lifepr) (Bad Windsheim, 23.07.2009) In der Öffentlichkeit sind sie noch immer echte Hingucker: die futuristisch aussehenden Hightec-Roller, die den Namen ihres Herstellers Segway tragen. Äußerlich ähneln sie einem Handrasenmäher mit zwei großen Rädern und einer Lenkstange wie bei einem Tretroller. Vor wenigen Tagen gab der Bundesrat (Drucksache 532/09) diesen "elektronischen Mobilitätshilfen", im Behördendeutsch auch "Selbstbalance-Roller" genannt, grünes Licht für die Fahrt auf Radwegen. Mit ihrem Beschluss will die Länderkammer Bundesrecht an Stelle der voneinander abweichenden bisherigen Sonderregelungen in einzelnen Bundesländern durchsetzen. Für die elektronischen Roller wurde eigens die Fahrzeugklasse "eMo" (elektronische Mobilitätshilfe) geschaffen. Vorgeschrieben sind Mopedkennzeichen sowie Klingel und Licht. Der Fahrer braucht mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung. Eine Helmpflicht fordert der Gesetzgeber hingegen nicht. Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt die Fahrerlaubnis nur für Schutzstreifen, Radfahrstreifen und Radwege.

Fehlen solche, ist auch das Rollen auf der Fahrbahn erlaubt, aber nur am rechten Straßenrad, nur einzeln hintereinander und nicht freihändig. Fußgänger haben Vorrang, sie dürfen "weder gefährdet noch behindert werden", und "Radfahrern ist das Überholen zu ermöglichen". Nicht erlaubt ist das Fahren auf Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen. Wo ein allgemeines Fahrverbot für alle Fahrzeuge gilt, darf auch ein Elektroroller nur geschoben werden. Die Funktionsweise ist eindrucksvoll: Die Fortbewegung und das Anhalten werden ausschließlich durch Gewichtsverlagerungen des Fahrers gesteuert. Jedes Rad hat beim Segway einen Einzelantrieb mit eigenem Elektromotor. Unterschiedliche Drehzahlen der Räder erlauben wie bei einem Kettenfahrzeug Kurvenfahrten. Segways sind bis zu 20 km/h schnell und kommen mit einer Akkuladung rund 40 km weit. Die Preise für Neufahrzeuge schwanken zwischen 7.000 und 10.000 Euro und sind damit so hoch wie bei einem Kleinwagen.

Ansprechpartner:

Frau Silvia Schöniger
ARCD-Pressestelle
Telefon: +49 (9841) 409-182
Fax: +49 (9841) 409-190

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