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(lifepr) (Bad Windsheim, 25.06.2009) Auto- und Motorradfahrer dürfen sich freuen: In der Ferienzeit vom 1. Juli bis zum 31. August gilt an Samstagen zwischen 7.00 und 22.00 Uhr auf bestimmten Strecken ein Fahrverbot für Lkw ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht. Zusammen mit dem ganzjährig gültigen Sonntagsfahrverbot zwischen 0.00 und 22.00 Uhr können Urlauber und Ausflügler im Sommer ihre Touren am Wochenende also ohne stressige Brummi-Kolonnen planen. Die Fahreinschränkungen gelten aber nur für bestimmte Strecken und lassen Ausnahmen für bestimmte Güterverkehrsarten und Transportgüter zu (Informationen dazu gibt es unter www.bmvbs.de/Verkehr auf der Internetseite des Bundesverkehrsministeriums). Aber nur auf den ersten Blick sind Lkw-Fahrverbote in Deutschland klar und einfach geregelt. Verkehrsexperten beklagen seit langem die großzügig gewährten "ortsabhängigen"
Ausnahmegenehmigungen in den Bundesländern. Damit soll jetzt nach dem Willen des Bundesrates Schluss sein: Mitte Mai 2009 verabschiedete die Länderkammer auf Antrag von Hamburg, Thüringen und Brandenburg einen Verordnungsentwurf (Drucksache 391/09), der bundeseinheitlich Ausnahmen von Lkw-Fahrverboten in der Straßenverkehrs-Ordnung und in der Ferienreiseverordnung regelt. In Zukunft haben die Länder kaum Möglichkeiten mehr, nach eigenem Gusto Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Und für die Überwachungsbehörden vor Ort gibt es für ihre Arbeit eine einheitliche Rechtsgrundlage. Dies werde laut Bundesrat die Wirtschaft entlasten, beim Bürokratieabbau helfen und die Arbeit der Überwachungsbehörden erleichtern. Der Verordnungsentwurf ging der Bundesregierung zur Verkündigung zu.
Ansprechpartner:
Frau Silvia Schöniger
ARCD-Pressestelle
Telefon: +49 (9841) 409-182
Fax: +49 (9841) 409-190
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