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(lifepr) (Bad Windsheim, 14.05.2009) Unter dem Motto "Verkehrssicherheit als Bürgerrecht und -pflicht für alle" stellte der Europäische Verkehrssicherheitsrat ETSC jetzt seine Vorschläge für das nächste Verkehrssicherheitsprogramm der EU für den Zeitraum 2010 bis 2020 vor. Um die Einrichtung und tatsächliche Einhaltung nationaler Verkehrssicherheitspläne sicherzustellen, sei es jedoch notwendig, eine zentrale EU-Verkehrssicherheitsbehörde einzurichten, meint der ETSC. Seit dem Start des 3. Verkehrssicherheitsprogramms 2001-2010 wurden auf den Straßen Europas zwar bemerkenswerte Fortschritte zur Senkung der Zahl der Toten und Schwerverletzen bei Verkehrsunfällen erzielt; dennoch kann das von der EU-Kommission gesteckte Ziel einer Halbierung der Verkehrstoten im genannten Zeitraum aller Voraussicht nach nicht erreicht werden. Nach wie vor verlieren jährlich rund 40 000 Menschen ihr Leben im Straßenverkehr der 27 Mitgliedsländer.
"Für 2020 müssen neue Ziele gesteckt werden, (...) um die inakzeptabel hohe Zahl an Verunglückten auf Europas Straßen weiter zu reduzieren", fordert daher der ETSC und schlägt in dem Arbeitspapier vor, bis 2020 die Zahl der Getöteten insgesamt um 40 Prozent zu senken und die Anzahl der Schwerverletzten in jedem Mitgliedsstaat um 20 Prozent zu verringern. Das 4. EU-Aktionsprogramm für die Straßenverkehrssicherheit solle sich vornehmlich auf Maßnahmen gegen die Hauptursachen schwerer Unfälle konzentrieren, fordert der ETSC: überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol am Steuer, Missachtung der Gurtpflicht und mangelnde Sicherung von Kindern im Fahrzeug. Daneben solle dieses Programm neuen Trends, wie der steigenden Zahl der verunfallten Motorradfahrer, entgegenwirken, den demographischen Herausforderungen einer alternden Gesellschaft Rechnung tragen sowie die Anzahl der im Straßenverkehr getöteten Kinder um 60 Prozent zwischen 2010 und 2020 verringern. Dies könne aus Sicht des ETSC nur gelingen, wenn die EU einen Repräsentanten für Verkehrssicherheit nominiert, der mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet und von den Regierungen der Mitgliedsstaaten anerkannt werde. Daneben sei eine Verkehrssicherheitsbehörde aufzubauen, die aufschlussreiche Unfalldaten sammeln und auswerten und die Definition der Schwere von Unfallfolgen in allen Mitgliedstaaten harmonisieren soll. Zugleich müsse diese neue EU-Agentur auf die verbindliche Einführung von nationalen Zielen und Sicherheitsplänen achten. Nun ist EU-Verkehrskommissar Antonio Tajani gefordert, die Leitlinien des Verkehrssicherheitsprogramms 2010 bis 2020 vorzulegen. ARCD
Ansprechpartner:
Frau Silvia Schöniger
ARCD-Pressestelle
Telefon: +49 (9841) 409-182
Fax: +49 (9841) 409-190
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