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(lifepr) (Bad Windsheim, 02.08.2007) Die Internet-Revolution im Reisesektor, der Boom von Billig-Airlines und von Kreuzfahrten lassen die EU-Richtlinie zum Konsumentenschutz bei Pauschalreisen aus dem Jahre 1990 heute alt aussehen.
Nachdem immer weniger Menschen komplette Pauschalreisen der traditionellen Art buchen, wollen die EU-Kommissionsbeamten in Brüssel den neuen Reisetrends folgen und die Richtlinie überarbeiten, ergänzen oder ersetzen. Dabei wenden sie sich an alle Interessierten, um Erfahrungen und Unzulänglichkeiten in einer öffentlichen Befragung einzuholen. Wie es im Arbeitspapier der Kommission heißt, schnüren Reisende heute gern eigenständig „dynamische“ Reise-Pakete, oft via Internet.
Dabei verschwimme zunehmend die klassische Rollenaufteilung zwischen Reisebüro, Veranstalter, Transportunternehmen und Beherbergungsbetrieb. Nicht immer ist klar, welcher Anbieter letztendlich für welchen Teil verantwortlich zeichnet und haftbar zu machen bzw. informationspflichtig ist. Zu klären seien vor allem Fragen wie: Inwieweit dürfen vereinbarte Leistungen nach Vertragsabschluss abgeändert werden bzw. unter welchen Bedingungen haben Reisende einen Anspruch auf Rückerstattung und Storno? Welche Preis-Variablen sind dem Reisenden zuzumuten?
Auch „All Inclusive“- Angebote bedürften einer neuen Begutachtung und Definition, so die EU-Kommission. Wer Antwort auf diese und ähnliche Fragen geben möchte, kann dies im Internet unter http://ec.europa.eu/... („Working Document“)tun. Die Befragung läuft bis 1.Oktober 2007.
Ansprechpartner:
Frau Silvia Schöniger
ARCD-Pressestelle
Telefon: +49 (9841) 409-182
Fax: +49 (9841) 409-190
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