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(lifepr) (Düsseldorf, 01.04.2009) Hält ein Bezieher von Arbeitslosengeld II ein Haustier, so muss er die mit der Tierhaltung verbundenen Kosten aus der Regelleistung bezahlen - ein Mehrbedarf ist hierfür nicht vorgesehen. Laut ARAG Experten werden jedoch die Einnahmen aus der Tierhaltung (z.B. Verkauf von Welpen) berücksichtigt (SG Gießen S 29 AS 3/09 ER).
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