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(lifepr) (Düsseldorf, 25.03.2009) Wer zum Wenden auf Straßenbahnschienen fahren muss verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung, wenn er damit rechnen muss, dass in der Wartezeit eine Straßenbahn kommt. Laut ARAG wurde in einem derartigen Fall nach einer Kollision 70/30 zu Lasten des Autofahers entschieden (OLG Brandenburg 12 U 145/08).
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