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(lifepr) (Düsseldorf, 25.03.2009) Auch wenn ein älterer Gebrauchtwagen vor dem Verkauf länger stillgelegt war, kann dieser mangelfrei sein. Laut ARAG Experten ist allein eine lange Standzeit noch kein Mangel. Ent-scheidend ist nur, ob standzeitbedingte Mängel vorliegen (BGH VIII ZR 34/08).
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