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Abschleppkosten vom Fahrer zu erheben

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 18.03.2009) Hat ein anderer als der Halter ein Fahrzeug verbotswidrig geparkt und wird dieses sodann abgeschleppt, muss die Behörde die Abschleppkosten vorrangig von dem namentlich be-kannten Fahrer verlangen. Laut ARAG Experten darf nur auf den Halter zurückgegriffen wer-den, wenn die Inanspruchnahme des Fahrers aussichtslos ist (VG Oldenburg 7 A 35/09).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
ARAG
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

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