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FIS - Regeln sind rechtlich bindend

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 10.03.2009) Der schwere Skiunfall von Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus ist juristisch abgeschlossen; das Urteil gesprochen. Aber auch bei allen anderen Unfällen auf Skipisten sind die Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbandes (FIS-Regeln) rechtlich bindend. Laut ARAG Experten stellen die FIS-Regeln "maßgebliches Verkehrsrecht" auf Skipisten dar Dies hat das Oberlandesgericht Hamm jetzt in einem Urteil bestätigt. Eine Frau hatte sich bei einem Zusammenstoß mit einem anderen Skifahrer das Knie verletzt. Da ihre Krankenkasse die Leistung verweigerte, klagte sie auf Erstattung ihrer Behandlungskosten und Schmerzensgeld. Laut ARAG Experten bekam die Freizeitsportlerin Recht, weil der Beklagte die FIS-Regeln zum richtigen Überholen auf der Skipiste missachtet hatte und es so zu dem Zusammenstoß kam (OLG Hamm, Az.: I-13 U 81/08).

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