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Unzulässige Verkürzung von Verjährungsfristen wg. Reisemängeln

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 04.03.2009) Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters, welche eine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfristen für alle vertraglichen Schadensersatzansprüche vorsieht, ist unwirksam. Laut ARAG ist ein ausnahmsloser Ausschluss aller vertraglichen Schadensersatzansprüche des Reisenden nicht möglich (BGH Xa ZR 141/07).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

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