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(lifepr) (Düsseldorf, 25.02.2009) Auch in teuren Ballungsräumen (z.B. München) müssen sich Empfänger von Arbeitslosengeld II nicht auf eine kleinere Wohnung verweisen lassen, um Kosten zu sparen. Laut ARAG darf der Grundsicherungsträger die Höchstgröße für Wohnungen nicht mit dem Argument herabsetzen, dass auch Erwerbstätige wegen der hohen Mieten in kleineren Wohnung leben müssen (BSG B 4 AS 30/08 R).
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