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(lifepr) (Düsseldorf, 25.02.2009) Wird ein Mieter in einem Formularvertrag dazu verpflichtet, bei der Renovierung der Mieträume auch während der Mietzeit bestimmte Farben zu benutzen, so ist diese Klausel unwirksam. Laut ARAG schränkt diese Klausel den Mieter in der Gestaltung seines persönlichen Lebensbereiches ein (BGH VIII ZR 166/08).
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Frau Brigitta Mehring
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Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR
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