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Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 18.02.2009) Wer unter Verstoß gegen die beamtenrechtlichen Vorschriften umfangreiche Nebentätigkeiten ausübt, kann fristlos gekündigt werden. Laut ARAG gilt dies selbst dann, wenn die Vorgesetzten sein Verhalten geduldet hätten, da deren Duldung rechtswidrig sei (ArbG Mainz 4 Ca 1795/08).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

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