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(lifepr) (Düsseldorf, 18.02.2009) Weicht ein Autofahrer einem Reh aus, muss unter Umständen die Teilkaskoversicherung zahlen, wenn bei diesem Ausweichmanöver das Fahrzeug beschädigt wird. Laut ARAG kann eine Zahlungspflicht auch dann bestehen, wenn ein Zusammenprall mit dem Wild nicht einmal unmittelbar bevorstand (AG München 345 C 3874/08).
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