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Teilkasko muss auch bei Ausweichen zahlen

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 18.02.2009) Weicht ein Autofahrer einem Reh aus, muss unter Umständen die Teilkaskoversicherung zahlen, wenn bei diesem Ausweichmanöver das Fahrzeug beschädigt wird. Laut ARAG kann eine Zahlungspflicht auch dann bestehen, wenn ein Zusammenprall mit dem Wild nicht einmal unmittelbar bevorstand (AG München 345 C 3874/08).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
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Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

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