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(lifepr) (Düsseldorf, 18.02.2009) Wird ein Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber mit Hilfe eines Detektives dabei erwischt, wie er trotz Krankschreibung arbeitet, muss der Mitarbeiter die Kosten für den Privatermittler tragen. Laut ARAG Experten hat der Arbeitnehmer seine vertraglichen Pflichten verletzt und muss daher dem Arbeitgeber den daraus resulitierenden Schaden ersetzen (LAG Rheinland-Pfalz 7 Sa 197/08).
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