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(lifepr) (Düsseldorf, 13.02.2009) Feiernde Menschen, lustige Musik und leckere Kamelle; das sind die Dinge, die den Karnevalsumzug liebenswert machen. Doch dieses stimmungsvolle Bild der Fröhlichkeit kann trügerisch sein. So ist es bereits geschehen, dass eine Karnevalsfreundin bei dem Abfeuern einer Kamellekanone ein Knalltrauma erlitt. Doch wer feiern kann, der kann auch einstecken, beschreiben ARAG Experten das Urteil des Landesgerichts Trier. Mit solche Risiken muss ein Umzugsteilnehmer rechnen und kann daher kein Schadensersatz vom Veranstalter verlangen (LG Trier, Az.: 1 S 18/01).
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