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(lifepr) (Düsseldorf, 11.02.2009) Wird ein Auto beim Verkauf als "Bastlerfahrzeug" bezeichnet, lässt sich daraus schließen, dass das Fahrzeug erhebliche Mängel hat. Laut ARAG Experten kann sich ein Käufer nur darauf berufen, dass er von geringen Mängeln ausgegangen sei, wenn er sich vorher aus-drücklich nach dem genauen Zustand des Fahrzeugs erkundigt hat (Amtsgericht München 231 C 2536/08).
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