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Fremde Fotos dürfen nicht bei Ebay verwendet werden

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 11.02.2009) Wer bei einem Auktionsportal ein Produktfoto des Herstellers des Verkaufsobjekts verwen-det, ohne dass dafür eine Genehmigung vorliegt, kann zum Schadensersatz verpflichtet sein. Laut ARAG Experten liegt in der unberechtigten Verwendung des Herstellerfotos eine Urhe-berrechtsverletzung vor (OLG Brandenburg 6 U 58/08).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

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