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ARAG Recht schnell...

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 14.01.2009) .
Keine Rundfunkgebühren bei Dienst-Computern

Darf ein internetfähiger Computer nur zu dienstlichen Zwecken genutzt werden, so stellt dieses Gerät kein neuartiges, gebührenpflichtiges Rundfunkempfangsgerät dar. Laut ARAG stellt der PC zwar grundsätzlich ein Rundfunkempfangsgerät dar, eine Gebührenpflicht besteht jedoch dann nicht, wenn das Gerät typischerweise nicht zum Empfang von Rundfunkdarbietungen genutzt werde (VG Berlin VG 27 A 245.08).

Keine Männerdiskriminierung

Eine unzulässige Diskriminierung von Männern liegt dann nicht vor, wenn in einer Stellenanzeige darauf hingewiesen wird, dass ein bevorzugtes Interesse an Bewerberinnen besteht. Laut ARAG Experten liegt jedenfalls eine Verletzung des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes nicht vor, wenn in der für die Stelle maßgebliche Laufbahngruppe Frauen insgesamt unterrepräsentiert sind (LAG Düsseldorf 12 Sa 1102/08).

FIS - Regeln sind rechtlich bindend

Bei Unfällen auf Skipisten sind die Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbandes (FIS-Regeln) rechtlich bindend. Laut ARAG Experten stellen die FIS-Regeln "maßgebliches Verkehrsrecht " auf Skipisten dar (OLG Hamm I-13 U 81/08).

Bestattungskosten müssen vorläufig übernommen werden

Eine Antragstellerin kann nicht darauf verwiesen werden, dass die Bestattungskosten für ihren Ehemann erst dann übernommen werden, wenn abschließend geprüft wurde, ob weitere Verwandte zur Kostenübernahme in der Lage wären. Laut ARAG bestünde die Gefahr, dass die Bestattung unverhältnismäßig lange herausgezögert würde (SG Detmold S 6 SO 49/08 ER).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

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