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(lifepr) (Düsseldorf, 07.01.2009) Wenn jemand als "Dummschwätzer" bezeichnet wird, stellt dies nicht zwingendermaßen eine Beleidigung dar - vielmehr kann die Äußerung auch von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Laut ARAG ist ausschlaggebend, ob die Diffamierung oder die Stellungnahme im Vordergrund gestanden habe (BVerfG 1 BvR 1318/07).
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