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(lifepr) (Düsseldorf, 07.01.2009) Eine Fluggesellschaft darf Ausgleichszahlungen an die Fluggäste in der Regel nicht ablehnen, wenn ein Flug wegen technischer Probleme des Flugzeuges annulliert wird. Laut ARAG Experten gilt etwas anderes nur dann, wenn die technischen Probleme auf Vorkommnisse zurückgehen, die von dem Luftfahrtunternehmen tatsächlich nicht zu beherrschen sind (EuGH C-549/07).
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