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Kündigung der Wohnung wegen Beleidigung

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 10.12.2008) Wenn ein Mieter andere Mietparteien mit Beleidigungen und nächtlichen Lärm traktiert, darf diesem von dem Vermieter ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden. Laut ARAG gilt dies auch, wenn sich die Wohnung in einem sozialen Brennpunkt befindet, da auch dort die allgemein gültigen Rechtsnormen zu beachten sind (LG Coburg 32 S 85/08).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

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