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Polnische Fahrerlaubnis ist anzuerkennen

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 10.12.2008) Erwirbt ein Deutscher in Polen eine Fahrerlaubnis, ist diese von den deutschen Behörden auch dann anzuerkennen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber in Polen nur einen Scheinwohnsitz hatte. Laut ARAG kann eine ausländische Fahrerlaubnis durch den Heimatstaat ausnahmsweise entzogen werden, wenn sich aus dem Führerschein selbst oder aus amtlichen Äußerungen des Ausstellerstaates ergibt, dass der Fahrerlaubnisinhaber dort keinen Wohnsitz gehabt hat (OVG Koblenz 10 A 10851/08).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

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