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(lifepr) (Düsseldorf, 10.12.2008) Nimmt ein Autohändler über einem Jahr nach dem Kauf eines Neuwagens vorbehaltlos mehrere kostenlose Mängelbeseitigungsversuche vor, so erkennt er damit einen anfänglichen Mangel an. Laut ARAG Experten muss in einem derartigen Fall der Käufer die Anfänglichkeit des Mangels nicht mehr beweisen und kann daher bei erfolglosen Mängelbeseitigungsversuchen vom Kaufvertrag zurücktreten (OLG Karlsruhe 8 U 34/08).
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