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Kosten für Klassenfahrt werden erstattet

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 26.11.2008) Die Kosten für eine Klassenfahrt für Kinder von Hartz IV Empfängern müssen von der Arbeitsagentur im Wege eines Zuschusses voll übernommen werden. Laut ARAG Experten ist es dem Grundsicherungsträger nicht erlaubt, für die Kosten der Klassenfahrt einen Höchstbetrag festzusetzen (BSG B 14 AS 36/07 R).

Download des Textes unter: http://www.arag.de/...

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
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Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

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