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Heimtückische Glut

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 25.11.2008) Ihr Schein erfüllt Räume mit stimmungsvollem Licht und schafft eine besondere Atmosphäre. Wenn es romantisch werden soll, gehören Kerzen einfach dazu. So machte sich auch ein Pärchen aus Bayern einen schönen Abend, der allerdings katastrophal endete. Ein hinter die Couch gefallenes Teelicht löste den Brand und einen Schaden in Höhe von rund 11.000 Euro aus. Nachdem die Brandversicherung des Mietshauses den Schaden übernommen hatte, forderte sie das Geld von den Romantikern zurück. Schließlich hätten sie die Kerzen ja angezündet. Das Anzünden von Kerzen allein stellt nach Auskunft von ARAG Experten noch kein Gefahr erhöhendes Verhalten dar. Da die brennenden Kerzen nicht unbeaufsichtigt waren und nicht festgestellt werden konnte, wer die Kerze umgestoßen hatte, sprach das Coburger Landgericht das Paar von der Zahlungsaufforderung frei (Landgericht Coburg, Az.: 13 O 714/07).

Download des Textes unter: www.arag.de/...

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