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(lifepr) (Düsseldorf, 12.11.2008) Wer von seinem Arzt ein medizinisches Gerät auf bestimmte Zeit verordnet bekommt, sollte das Gerät nach Ablauf der Verordnung zurückgeben, da ansonsten eine Miete fällig wird. Laut ARAG Experten kommt zwischen dem Verleiher des Geräts und dem Patienten ein Mietvertrag zustande (AG München 112 C 35214/07).
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Frau Brigitta Mehring
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