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(lifepr) (Düsseldorf, 12.11.2008) Sogenannte Kombinationsfahrzeuge oder Geländewagen sind unter dem Gesichtspunkt der Kraftfahrzeugsteuer regelmäßig als PKW einzustufen. Da Geländewagen vom Hersteller zur Personenbeförderung konzipiert seien, unterscheiden sie sich in der Bauart und dem äußeren Erscheinungsbild nicht von einem PKW und sind laut ARAG Experten steuerrechtlich ebenso einzustufen (BFH II R 63/07).
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