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Werbung ist nicht privat

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 30.10.2008) Besitzen Freunde oder Familienangehörige ein Geschäft, ist man gern bereit, sein privates Auto als großzügige Werbefläche zu Verfügung zu stellen. Was allerdings aussieht wie eine kleine Gefälligkeit, kann rechtlich gesehen eine geschäftliche Fahrzeugnutzung sein. Und somit werden zusätzlich zu den privat bereits entrichteten GEZ-Gebühren für das Autoradio noch mal Rundfunkabgaben fällig. Dies musste kürzlich ein Herr feststellen, der auf seiner Heckscheibe großflächig Werbung für den Laden seiner Ehefrau machte. Als der doppelte Gebührenbescheid von der GEZ kam, klagte er dagegen. Da die Richter die Fahrzeugnutzung aber durch die Werbung nicht mehr als privat ansahen, muss er doppelt löhnen, da nur bei ausschließlich privat genutzten PKW das Autoradio als Zweitgerät gebührenbefreit ist. Demnach sollte man schon darauf achten, ob man seinen Wagen für Werbemaßnahmen zur Verfügung stellt, empfehlen ARAG Experten (VG Mainz, Az.: 4 K 461/08 MZ).

Download des Textes unter: www.arag.de/...

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