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Fahrradtour ist kein Arbeitsunfall

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 17.07.2008) Wird mit ein paar Kollegen eine Fahrradtour unternommen, so steht diese möglicherweise nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Grundsätzlich umfasst die versicherte Tätigkeit auch betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen, die zur Förderung der Gemeinschaftsgestaltung beitragen. Diese liegen laut ARAG jedoch nicht vor, wenn aufgrund z.B. konditioneller Fähigkeiten nur wenige Mitarbeiter des Betriebes an der Veranstaltung teilnehmen können (LSG Hessen L 3 U 266/05).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

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