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(lifepr) (Düsseldorf, 25.06.2008) Erhält ein Bezieher von Arbeitslosengeld II während eines Krankenhausaufenthaltes Verpflegung, so darf deswegen die Regelleistung nicht gekürzt werden. Laut ARAG hat die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes pauschalierenden Charakter (BSG B 14 AS 22/07 R).
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