Pfeil zurück zur Übersicht

Verpflegung im Krankenhaus darf nicht als Einkommen berücksichtigt werden

ARAG SE
ARAG SE

(lifepr) (Düsseldorf, 25.06.2008) Erhält ein Bezieher von Arbeitslosengeld II während eines Krankenhausaufenthaltes Verpflegung, so darf deswegen die Regelleistung nicht gekürzt werden. Laut ARAG hat die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes pauschalierenden Charakter (BSG B 14 AS 22/07 R).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

Pfeil zurück zur Übersicht